Nachhaltiges Ei mit Geschlechtsbestimmung
Was wächst im Brutei heran, weibliches oder männliches Küken? Diese Frage ist für die Legehennenhaltung durchaus von Bedeutung.
Die Geschlechtsbestimmung im Brutei ist eine der gesetzlich erlaubten Herkunftsalternativen für die Aufzucht von Junghennen – ein komplexes Verfahren, das für die Legehennenhaltung aber künftig von großer Bedeutung ist.
Das Bundeskabinett hat sich auf eine Anpassung der Rechtslage bzgl. des Kükentötungsverbots ab dem 1. Januar 2024 geeinigt. Damit wäre dann die Geschlechtsbestimmung im Brutei bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt und bereits erprobte und praxistaugliche Verfahren wären somit weiterhin einsetzbar. Denn ursprünglich sollte ab 2024 eine Beprobung nach dem 6. Bruttag verboten sein.
Auch bei den Mitgliedern der Initiative mein-ei.nrw gibt es Betriebe, die Junghennen aus einer Aufzucht mit Geschlechtsbestimmung halten – daneben ist auch noch die parallele Aufzucht der männlichen Küken, der sogenannten ‚Bruderhähne‘ verbreitet.
Wie aufwendig ein solches Geschlechtsbestimmungsverfahren ist haben wir uns beim mein-ei.nrw-Mitglied respeggt GmbH angeschaut. Martijn Haarman, CEO des Unternehmens, führt uns im Video durch den gesamten Prozess.
Video und Beitragsfoto: © Jörg Meyer | jumpr.com für mein-ei.nrw
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